Haftungsausschluss

Internationale Anti-Betrugs-Organisation (IAFO)

Wichtiger Hinweis

Die Internationale Anti-Betrugs-Organisation bietet beratende Unterstützung und Vermittlungsdienste an. Wir sind kein Rechtsanbieter und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für rechtliche Fragen sollten Sie stets einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.

1. Allgemeine Informationen

Die Internationale Anti-Betrugs-Organisation (nachfolgend "IAFO") ist eine unabhängige, internationale Organisation mit dem Ziel, Opfern von Betrugsdelikten beratend zur Seite zu stehen und bei der Koordination von Rückforderungsmaßnahmen zu unterstützen.

Unsere Kernkompetenzen

  • Beratung bei Verdacht auf Betrug
  • Erstbewertung von Betrugsfällen
  • Koordination mit Behörden
  • Unterstützung bei der Dokumentation

Was wir nicht sind

  • Keine Rechtsanwaltskanzlei
  • Keine Strafverfolgungsbehörde
  • Keine Garantiegeber
  • Keine Finanzinstitution

2. Dienstleistungsbeschränkungen

2.1 Art unserer Dienstleistungen

Die IAFO bietet folgende Dienstleistungen an:

Beratung und Aufklärung
Information über gängige Betrugsmuster, Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen.
Fallanalyse und -dokumentation
Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Dokumentation von Betrugsvorfällen.
Behördenkoordination
Vermittlung an zuständige nationale und internationale Behörden.
Internationale Vernetzung
Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen weltweit zur Betrugsbekämpfung.

2.2 Keine Erfolgsgarantie

Die IAFO bietet keine Garantie für die erfolgreiche Rückerstattung von Geldern oder die Aufklärung von Straftaten.

Die Erfolgsaussichten hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen können:

3. Haftungsbeschränkungen

Umfassender Haftungsausschluss

Die IAFO übernimmt ausdrücklich keine Haftung für:

3.1 Finanzielle Verluste

3.2 Fallbezogene Risiken

3.3 Information und Beratung

4. Gebühren und Kosten

4.1 Kostenstruktur

Unser Gebührenmodell ist wie folgt gestaltet:

Kostenfreie Leistungen

  • Erstberatung und -einschätzung
  • Vorläufige Fallanalyse
  • Allgemeine Aufklärungsgespräche
  • Vermittlung an Behörden

Kostenpflichtige Leistungen

  • Vertiefte Falluntersuchung
  • Internationale Koordination
  • Langfristige Fallbegleitung
  • Spezialisierte Recherchedienste

4.2 Transparenzpflicht

Alle anfallenden Gebühren werden:

  1. Vor Leistungsbeginn schriftlich mitgeteilt
  2. Vertraglich festgehalten
  3. Transparent aufgeschlüsselt
  4. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung erhoben

Warnung vor Vorkasse-Betrug: Echte Organisationen verlangen keine großen Vorauszahlungen für Erfolgsversprechen. Seien Sie misstrauisch bei Angeboten mit "garantierten" Ergebnissen gegen hohe Vorauszahlungen.

5. Externe Links und Referenzen

5.1 Verlinkungen auf unserer Website

Unsere Website kann Links zu externen Websites enthalten. Für deren Inhalt, Datenschutzpraktiken oder Verfügbarkeit sind wir nicht verantwortlich.

5.2 Partnerorganisationen

Bei der Nennung von Partnerorganisationen übernehmen wir keine Haftung für deren:

6. Vertragliche Beziehungen

6.1 Beratungsvertrag

Eine formelle Zusammenarbeit mit der IAFO erfordert:

  1. Schriftliche Beauftragung
  2. Klare Leistungsbeschreibung
  3. Vereinbarung der Vergütung
  4. Beidseitige Unterschrift

6.2 Widerrufsrecht

Bei Verbraucherverträgen haben Sie gemäß Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen.

6.3 Vertragsende

Der Vertrag endet durch:

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

7.1 Anwendbares Recht

Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der IAFO gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

7.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der IAFO in Deutschland.

8. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.